Hallo, Herr Brinkmann! Ich würde mir bei Steuerhinterziehungen eine Verjährungsfrist von 10 statt von 5 Jahren wünschen. Wie sehen Sie das?

Sehr geehrter Herr Rudolf Wilhelm A.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anregung zur Verlängerung der Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung.
Aus Sicht der CDU/CSU ist die konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung ein zentraler Bestandteil eines gerechten Steuersystems. Wer sich bewusst der steuerlichen Verantwortung entzieht, handelt nicht nur rechtswidrig, sondern untergräbt auch das Vertrauen in den Staat und die Solidarität der Steuerzahler. Deshalb haben wir als Union in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung von Steuerbetrug unterstützt – etwa durch die Verschärfung der Strafverfolgung, den automatisierten internationalen Datenaustausch oder die Einführung von Meldesystemen.
Was die Verjährungsfristen betrifft, so ist bereits heute eine Verlängerung auf zehn Jahre möglich – und zwar bei besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung (§ 376 AO). In vielen Fällen greift also genau das, was Sie fordern. Ob eine generelle Ausweitung auf zehn Jahre für alle Fälle sinnvoll und verhältnismäßig ist, muss sorgfältig geprüft werden – insbesondere mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit und die Effizienz der Strafverfolgung.
Ich kann Ihnen aber zusichern: Wir als CDU setzen uns auch in Zukunft für eine ehrliche Steuerpolitik und gegen Steuerkriminalität ein. Diejenigen, die sich korrekt verhalten, dürfen nicht die Dummen sein – und die, die betrügen, müssen mit Konsequenzen rechnen.
Vielen Dank nochmals für Ihren Impuls – ich nehme Ihre Anregung gerne mit in die weiteren politischen Beratungen.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Brinkmann MdB I CDU/CSU Fraktion
Ihr direkt gewählter Abgeordneter für das Osnabrücker Land