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Milan Pein
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Frage von Peter S. •

Wurde der neue Vertrag für den Alsterpavillon ohne vorherige öffentliche Ausschreibung im EU-Amtsblatt vergeben, obwohl es sich dabei allem Anschein nach um eine Konzessionsvergabe handelt?

Die CDU hat eine Große Anfrage an den Senat gerichtet im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren für den Alsterpavillon.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/90844/23_00224_alsterpavillon_neuer_betreiber_aber_viele_offene_fragen#navpanes=0

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen hat Anfang April ohne weitere Begründung erklärt, eine Ausschreibung im EU-Amtsblatt sei nicht verfügbar, da es sich nicht um die Vergabe einer Konzession gehandelt habe.

https://fragdenstaat.de/a/329619

Die Vergabe von Konzessionen ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie in der Konzessionsvergabeverordnung geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/BJNR068300016.html

Bei einer Konzession erbringt der Konzessionsnehmer eine Aufgabe im öffentlichen Interesse (hier: bauliche Sanierung des denkmalgeschützten Pavillons, Angebot eines Kulturprogramms) und darf im Gegenzug für eine begrenzte Zeit Einnahmen im Zusammenhang mit dem Objekt einbehalten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang. Dieser Grundsatz gilt auch für die Bestellung von Erbbaurechten. Das Vergaberecht kann aber bei Grundstücksgeschäften ausnahmsweise Anwendung finden, wenn das Veräußerungsgeschäft Mittel zur Beschaffung einer Leistung ist (sog. eingekapselte Beschaffung). Im vorliegenden Fall liegen die engen Voraussetzungen einer eingekapselten Beschaffung nicht vor. Insbesondere ist das erforderliche unmittelbare wirtschaftliches Interesse an der vertraglichen Leistung nicht gegeben. Die FHH konnte das Erbbaurecht am Alsterpavillon daher – wie bei Grundstücksvergaben üblich im Wege einer Konzeptausschreibung vergeben, ohne dass es einer EU-weiten Ausschreibung bedurfte. Das Auswahlverfahren wurde vom 23. Februar 2024 bis zum 23. August 2024 als offener, transparenter und diskriminierungsfreier Wettbewerb durchgeführt, an dem mehrere Bewerber auch teilgenommen haben. Eine maximale Transparenz und das Gebot der Gleichbehandlung wurden und werden aufgrund des hohen öffentlichen Interesses als wesentliche Maxime berücksichtigt. Neben einer Pressemitteilung der zuständigen Behörde wurden per Sondernewsletter über 3.000 Empfänger sowie die bereits beim LIG gelistete Interessenten darüber informiert, dass das Exposé mit umfangreichen Anlagen nach einer kurzen Registrierung und Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung auf einem Server zum Download bereitstand. Nach Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation wurden vom LIG ebenfalls der Dachverband für die deutsche Hotel- und Gaststättenbranche (Dehoga), der Deutsche Brauer Bund, die Innenstadtakteure sowie die Tourismuszentrale Hamburg gebeten, ihre Mitglieder über die Veröffentlichung der Ausschreibung zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Milan Pein

 

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