Antwort 05.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Die Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen sind fortzusetzen bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz und der Erfüllung der bestehenden Dublin- und GEAS-Regelungen.
Die Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen sind fortzusetzen bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz und der Erfüllung der bestehenden Dublin- und GEAS-Regelungen.
Sollte sich dies ändern, bin ich offen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Ja.
Notwendigkeit wechselseitige Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen
Ich habe vollstes Vertrauen in unseren neuen Bundesinnenminister, der das Gutachten durch sein Haus u.a. bewerten lassen wird
Ja, klar.