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Sabine Dittmar
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Frage von Elmar K. •

Sehr geehrte Frau Dittmar, werden Sie ein Verbotsverfahren gegen die lt. Verfassungsschutz gesichert rechtsextreme AFD unterstützen? Mit freundlichen Grüßen EK

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Sehr geehrter Herr K,

die Einschätzung durch die Verfassungsschutzämter bzgl. der Einschätzung als „gesichert rechtsextrem“ ist von großer Bedeutung – insbesondere auch für die Frage des Verbotsverfahrens.

Im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat der Verfassungsschutz gegenwärtig eine "Stillhaltezusage" abgegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung". Das bedeutet, dass das BfV die AfD bis zu einem Urteil nicht offiziell als extremistisch führen wird, sondern vorerst nur als Verdachtsfall. 

Sollte sich dies ändern, bin ich offen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dittmar

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