Die Verantwortung für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich der Erstattung von Arzneimitteln nach § 34 SGB V, liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss. Mit Ihrer Frage können Sie sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium oder auch an meine Kollegin Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig u. a. für Gesundheit, wenden.
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Die AfD lehnt geplante Kürzungen der Bundesregierung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ab und bezeichnet diese als Benachteiligung.
Patientinnen und Patienten sollten nicht vor die Wahl gestellt werden: kostenlos digital oder kostenpflichtig analog. Digitalisierung muss entlasten und Versorgung verbessern – nicht neue Hürden schaffen.
Familienversicherung bleibt bestehen: Änderungen müssen sachlich und sozial ausgewogen geprüft werden
Mir geht es ausdrücklich nicht um eine Einschränkung der medizinisch notwendigen Versorgung. Insbesondere bei denen die noch nie in das System eingezahlt haben sollte aber sorgfältig geprüft werden, welche Leistungen im Rahmen der jeweiligen Situation erforderlich sind und welche nicht.
Die Orientierung an den Besoldungsgruppen der obersten Bundesrichter folgt dabei auch dem Gedanken, dass diejenigen, die Recht sprechen, und diejenigen, die Recht setzen, in vergleichbarer Verantwortung für unseren Staat stehen und deshalb auch vergleichbar entlohnt werden sollten. Diese bestehende Regelung halte ich für richtig.