Grundlage für die versorgungsmedizinische Begutachtung und die Bewertung des GdB ist die Auswirkung einer behinderungsbedingten Funktionsbeeinträchtigung auf die Teilhabe, nicht eine bestimmte Diagnose.
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Schönen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das in der Fraktion besprechen und ggf. eine Anfrage an die Landesregierung stellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Frau Ministerin Hamburg zu dem genannten Verfahren keine Auskunft geben kann. Als Mitglied im Aufsichtsrat der Volkswagen AG unterliegt sie einer strikten Verschwiegenheitspflicht und darf sich zu unternehmensbezogenen oder verfahrensrelevanten Inhalten nicht äußern – unabhängig von der konkreten Fragestellung.
Fakt ist, dass Deutschland ein relativ liberales Einwanderungsrecht hat. Das gilt insbesondere für den Zuzug von Ehegatten und die Übernahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Dass daran das Erlernen der deutschen Sprache als Integrationsvoraussetzung geknüpft ist, erachte ich jedoch als völlig normal und richtig.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
Für die Antworten auf Ihre Fragen verweise ich auf meine Mail an Sie