Antwort 09.06.2023 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat
Diese Veranstaltung möchte ich nicht kommentieren.
Nach dem Kabinettsbeschluss im April durchläuft das Gesetz derzeit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Da es sich nach meiner Auffassung um ein grundsätzlich spannendes Projekt handelt, habe ich bei einer Gelegenheit der Pfarrerin und dem Pfarrer meiner Heimatgemeinde von „Reerdigung“ erzählt, die den Ansatz ebenfalls spannend fanden