Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Der von Ihnen angesprochene Bürger hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiter in der Bundesrepublik Deutschland und kann daher Sozialleistungen in Deutschland wie Bürgergeld beantragen.
Der von Ihnen angesprochene Bürger hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiter in der Bundesrepublik Deutschland und kann daher Sozialleistungen in Deutschland wie Bürgergeld beantragen.
Die Gliederungen entscheiden darüber demokratisch.
Direkte Demokratie ist unsere DNA.
Wir werden uns als zuständige Abgeordnete der SPD weiterhin für eine Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten im SGB XII einsetzen. Zumal dieses Ziel auch im Koalitionsvertrag festgehalten wurde und die SPD diese Umsetzung auch konsequent eingefordert hat. Allerdings war die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrages in der aktuellen Koalition nicht möglich.