Antwort 25.06.2025 von Alois Rainer CSU
Der Koalitionsvertrag sieht zu Subventionen vor, dass diese noch im Jahr 2025 im Rahmen einer Aufgaben- und Ausgabenkritik einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Der Prüfungsprozess beginnt jetzt.
Der Koalitionsvertrag sieht zu Subventionen vor, dass diese noch im Jahr 2025 im Rahmen einer Aufgaben- und Ausgabenkritik einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Der Prüfungsprozess beginnt jetzt.
Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang.
Sollte es sich tatsächlich um eine Konzession handeln, wäre eine EU-weite Ausschreibung verpflichtend gewesen. Wir erwarten nun eine umfassende und transparente Stellungnahme des Senats.