Frage von Peter S. •

Wurde der neue Vertrag für den Alsterpavillon ohne vorherige öffentliche Ausschreibung im EU-Amtsblatt vergeben, obwohl es sich dabei allem Anschein nach um eine Konzessionsvergabe handelt?

Die CDU hat eine Große Anfrage an den Senat gerichtet im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren für den Alsterpavillon.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/90844/23_00224_alsterpavillon_neuer_betreiber_aber_viele_offene_fragen#navpanes=0

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen hat Anfang April ohne weitere Begründung erklärt, eine Ausschreibung im EU-Amtsblatt sei nicht verfügbar, da es sich nicht um die Vergabe einer Konzession gehandelt habe.

https://fragdenstaat.de/a/329619

Die Vergabe von Konzessionen ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie in der Konzessionsvergabeverordnung geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/BJNR068300016.html

Bei einer Konzession erbringt der Konzessionsnehmer eine Aufgabe im öffentlichen Interesse (hier: bauliche Sanierung des denkmalgeschützten Pavillons, Angebot eines Kulturprogramms) und darf im Gegenzug für eine begrenzte Zeit Einnahmen im Zusammenhang mit dem Objekt einbehalten.

Was möchten Sie wissen von:
Richard Seelmaecker, lächelnd
Richard Seelmäcker
CDU