Antwort 27.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Beide Systeme ergänzen die medizinische Versorgung sinnvoll, auch wenn es grundsätzliche Unterschiede gibt.
Beide Systeme ergänzen die medizinische Versorgung sinnvoll, auch wenn es grundsätzliche Unterschiede gibt.
Der dbb kann als Interessenvertretung natürlich Forderungen aufstellen; Beamte selbst dürfen jedoch nicht streiken.
Die entsprechende frühere Regelung sah auch dann eine Anspruchseinbürgerung vor, wenn der Lebensunterhalt zwar nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert werden konnte, man diese Inanspruchnahme aber nicht selbst zu vertreten hatte.
Ich verstehe Ihren Wunsch nach einem möglichst starken und dauerhaft verlässlichen Schutz homosexueller Menschen sehr gut.