Folgefrage auf Ihre Antwort zu: „Wieso sträuben Sie (als CDU) sich so sehr dagegen, Artikel 3 GG zu erweitern, um Homosexuelle zu schützen?“
Sehr geehrter Herr Frei,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe dazu noch eine Nachfrage, da sich mir Ihre Begründung für die Zögerlichkeit der Bundes-CDU bzgl. einer Ergänzung von Artikel 3 GG nicht vollständig erschließt:
Wenn der Schutz, wie Sie schreiben, vor allem auf der Rechtsprechung der BVerfG-Richter, dem AGG/EU-Recht und dem Völkerrecht beruht: Wie dauerhaft und verlässlich sind diese Grundlagen aus Ihrer Sicht, da sie grundsätzlich veränderbar sind?*
Sehen Sie (nicht) die Gefahr, dass dieser Schutz politisch wieder eingeschränkt werden könnte, solange er nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert ist?
(* Hintergrund: mögliche Änderung der Rechtsprechung der BVerfG-Richter (siehe bspw. das Urteil aus 1957), die Pläne der AfD das AGG abzuschaffen & aus der EU auszutreten, sowie die fehlende explizite Nennung von sexueller Orientierung in Artikel 2 der UN-Menschenrechtserklärung)

