Folgefrage auf Ihre Antwort zu: „Wieso sträuben Sie (als CDU) sich so sehr dagegen, Artikel 3 GG zu erweitern, um Homosexuelle zu schützen?“
Sehr geehrter Herr Frei,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe dazu noch eine Nachfrage, da sich mir Ihre Begründung für die Zögerlichkeit der Bundes-CDU bzgl. einer Ergänzung von Artikel 3 GG nicht vollständig erschließt:
Wenn der Schutz, wie Sie schreiben, vor allem auf der Rechtsprechung der BVerfG-Richter, dem AGG/EU-Recht und dem Völkerrecht beruht: Wie dauerhaft und verlässlich sind diese Grundlagen aus Ihrer Sicht, da sie grundsätzlich veränderbar sind?*
Sehen Sie (nicht) die Gefahr, dass dieser Schutz politisch wieder eingeschränkt werden könnte, solange er nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert ist?
(* Hintergrund: mögliche Änderung der Rechtsprechung der BVerfG-Richter (siehe bspw. das Urteil aus 1957), die Pläne der AfD das AGG abzuschaffen & aus der EU auszutreten, sowie die fehlende explizite Nennung von sexueller Orientierung in Artikel 2 der UN-Menschenrechtserklärung)
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich verstehe Ihren Wunsch nach einem möglichst starken und dauerhaft verlässlichen Schutz homosexueller Menschen sehr gut. Umgekehrt steht fest, dass der maßgebliche verfassungsrechtliche Schutz des Art 3 Abs 1 GG umfassend wirkt. Schon heute sind damit Homosexuelle oder auch Kinder – diese Forderung kommt auch immer wieder auf – vollumfänglich vor Diskriminierung und Benachteiligung geschützt. Hier bedarf es keiner weiteren Klarstellung oder Ergänzungen. Die Gefahr einer Änderung dieses Artikels sehe ich ebenso nicht, da die Hürden für eine Verfassungsänderung zurecht sehr hoch sind.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

