
(...) Tierschutz ist ein Staatsziel und somit Staatsaufgabe. Im Tierschutzgesetz ist festgehalten, dass niemand Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. (...)
(...) Tierschutz ist ein Staatsziel und somit Staatsaufgabe. Im Tierschutzgesetz ist festgehalten, dass niemand Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. (...)
(...) Es kann nicht angehen, dass wir unsere landwirtschaftlichen Nutztiere an die Haltungssysteme anpassen und nicht umgedreht. Deshalb wollen wir durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes jegliche Verstümmelung von Tieren verbieten. (...)
(...) falls eine Gesetzesübertretung bzw. eine Straftat vorliegt, so sind dafür die Strafverfolgungsbehörden zuständig. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse am Tierschutz. Sie haben Recht und da stimme ich Ihnen zu, in vielen Fällen wird das Tierschutzgesetz systematisch nicht eingehalten. Dies wäre ein Problem unserer Rechtsprechung, wenn da die rechtswidrige Praxis nicht oft durch Verordnungen gedeckt wäre. (...)
(...) Für den von Ihnen angeführten Begriff der „Massentierhaltung“ gibt es keine schlüssige Definition. Das Wohl des Tieres ist nicht von der „Masse“ der Tiere also deren Zahl, abhängig, sondern von den Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden. Ein Vergleich: Geht es 15 Kühen, mit einer Kette im Stall angebunden besser als 200 Kühen in einem modernen, offenen Boxenlaufstall? (...)
(...) Ich selbst bin Vegetarierin und kann nur, nicht zuletzt auch durch solche Beschreibungen, erneut meine deutliche Skepsis gegenüberSkepsisstrong>industriellen Massentierhaltung an dieser Stelle zum Ausdruck bringen. Industrielle Massentierhaltung hat immer auch immense Auswirkungen auf Umwelt, Mensch und Tier. (...)