Miteinbürgerung minderjâhrige Kinder nach 9 StaG: Was geschieht, wenn wâhrend des laufenden Einbürgerungsverfahrens das minderjâhrige Kind 16 Jahre alt wird
Hallo Herr Demir,
bei der Einbürgerung nach 9 Stag können minderjâhrige Kinder auch miteingebürgert werden. Was geschieht, wenn wâhrend des laufenden Einbürgerungsverfahrens das minderjâhrige Kind 16 Jahre alt wird. Wird es miteingebürgert, weil das Kind bei der Antragstellung 15 Jahre alt war aber bei der Entscheidung 16? Nach meines Wissens muss das Kind miteingebürgert werden, weil der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Ist es richtig?
Mit freundlichen Grüßen
S.A
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD

