Antwort 15.10.2026 von Sascha Lensing AfD
Pflegeversicherung: Bund muss fünf Milliarden Euro Corona-Kosten zurückzahlen, statt Versicherte und Pflegebedürftige weiter zu belasten
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Denn bei sensiblen medizinischen Daten handelt es sich typischerweise um Daten, die dem gesetzlich absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung unterfallen und damit auch grundgesetzlich geschützt sind.