Prekäre Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung durch Entnahme von 5 Milliarden € für Coronahilfen?
Sehr geehrter Herr Lensing,
In Ermangelung eines Straftatbestandes blieb der Maskendealer Jens Spahn im Gegensatz zu seinem spanischen Kollegen unbehelligt.
Auch der Finanzminister, der während der Pandemie 5 Mrd. € aus der gesetzlichen Pglegeversicherung für Coronahilfen zweckentfremdete und sein aktueller Amtsnachfolger Herr Klingbeil, der nichts zurückzahlen will, haben bewirkt, dass der Bevölkerung "Reformen" zum Nachteil von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen, Kinderlosen "erklärt"werden, die m.E. zumindest in Teilen verfassungswidrig sind. Statt Zugriff auf die Altersrückstellung privat Pflegeversicherter, müssen diese 5 Mrd. € vom Finanzminister, Herrn Klingbeil, sofort zurückerstattet werden.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur angespannten Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung und zu den bislang nicht vollständig erstatteten Kosten der Corona-Pandemie.
Ihre Kritik ist in einem wesentlichen Punkt vollkommen berechtigt: Die Beitragszahler der sozialen Pflegeversicherung dürfen nicht dauerhaft für Ausgaben aufkommen müssen, die im Zusammenhang mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben des Bundes entstanden sind.
Während der Corona-Pandemie wurden der Pflegeversicherung erhebliche zusätzliche Kosten aufgebürdet. Rund fünf Milliarden Euro dieser Ausgaben sind bislang nicht vollständig durch den Bund ausgeglichen worden. Diese Mittel fehlen heute bei der Finanzierung der Pflegeleistungen.
Die AfD-Bundestagsfraktion fordert deshalb seit Jahren die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben aus dem Bundeshaushalt. Dieser Forderung schließe ich mich ausdrücklich an.
Besonders kritisch sehe ich, dass die Bundesregierung die finanziellen Schwierigkeiten der Pflegeversicherung weiterhin mit Milliarden-Darlehen überbrückt. Darlehen müssen später zurückgezahlt werden und beseitigen deshalb nicht die strukturellen Ursachen der Finanzierungskrise.
Es ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Familien und Beitragszahler zusätzliche finanzielle Belastungen tragen sollen, während der Bund seine eigenen Finanzierungsverpflichtungen nicht vollständig erfüllt.
Mit ihrem aktuellen Antrag zur strukturellen Reform der Pflegeversicherung (Bundestagsdrucksache 21/8553) setzt sich die AfD-Bundestagsfraktion daher für eine klare Trennung zwischen beitragsfinanzierten Versicherungsleistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ein. Versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden. Zugleich sollen die häusliche Pflege gestärkt und pflegende Angehörige besser abgesichert werden.
Auch die Überlegungen, private Versicherte zusätzlich zu belasten, betrachte ich kritisch. Insbesondere darf ein möglicher Zugriff auf langfristig gebildete Alterungsrückstellungen nicht dazu dienen, die bislang unterbliebene Bundesfinanzierung zu ersetzen. Solche Eingriffe bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.
Was die von Ihnen angesprochenen Vorgänge bei der Beschaffung von Schutzmasken betrifft, halte ich eine konsequente parlamentarische Aufarbeitung für notwendig. Dabei müssen mögliche Fehlentscheidungen und politische Verantwortlichkeiten offengelegt werden. Ob darüber hinaus strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen vorliegen, ist von den zuständigen Ermittlungsbehörden und Gerichten zu beurteilen.
Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich einzelner Reformmaßnahmen sind ebenfalls ernst zu nehmen. Ob konkrete Regelungen gegen das Grundgesetz verstoßen, hängt allerdings von ihrer jeweiligen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Für mich steht fest: Bevor die Bundesregierung neue Belastungen für Versicherte beschließt, muss sie zunächst die ausstehenden Corona-Kosten vollständig erstatten und eine dauerhaft tragfähige Finanzierung der Pflegeversicherung sicherstellen.
Ich danke Ihnen für Ihre Anregungen und Ihr Interesse an meiner parlamentarischen Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Sascha Lensing, MdB
