Frage von Sandra U. • 25.06.2025

Antwort ausstehend von Heike Heubach SPD
Die gesetzlichen Regelungen für Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen geschärft werden.
Die Kostenträger der beruflichen Rehabilitation nehmen das Thema daher sehr ernst und sind mit ihren leistungserbringenden Partnern im steten Austausch, wie Gewaltschutzkonzepte entwickelt und umgesetzt werden können.
Das BerRehaG ermöglicht Rehabilitierung und ggf. Ausgleichsleistungen für Betroffene, die politischer Verfolgung in Form von Eingriffen in den Beruf oder in die berufsbezogene Ausbildung ausgesetzt waren.