Sehr geehrter Herr Krings, aus welchem Grund ist für Ärzte/Psychotherapeuten nur ein relativer Schutz in der Reform der Nachrichtendienste vorgesehen? Ist das vereinbar mit dem GG?
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-10/august-hanning-bnd-spionage-geheimdienst-reform-guenter-krings
https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/reform-des-nachrichtendienstrechts
https://www.aerzteblatt.de/news/geplante-geheimdienstreform-hartmannbund-sieht-arztliche-schweigepflicht-bedroht-82bff3e8-55f7-4f65-be92-52dd554d53cb
https://www.bptk.de/pressemitteilungen/bptk-fordert-absoluten-schutz-fuer-psychotherapeutische-gespraeche/
In Anbetracht der aktuellen Problematik/Skandals um EX-BND-Chef Hanning wertschätze ich Ihren Einsatz für eine lückenlose Aufklärung sehr. Allerdings bin ich nicht d'accord, wenn Ärzte/Psychotherapeuten in der avisierten Reform nur einem "relativen" Schutz unterliegen sollen. Ich teile die Ansicht der KBV etc.pp.. Für mich ist das ein absoluter Affront ggü. den hilfesuchenden Menschen u. Ärzten/PPT/KJP. Ärzte/PPT/KJP unterliegen doch Offenbarungspflichten. Als bisherige CDU-Wählerin bin ich mehr als erschüttert. Mit christl. Grüßen

