
Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
Die in Baden-Württemberg verhängten Bußgelder sind bisher nicht in ihrer Allgemeinheit gerichtlich angefochten worden, so dass sich die Frage der Rückzahlung in Baden-Württemberg derzeit nicht stellt.
In der ersten Welle hatte ausschließlich Bayern Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen erlassen, alle anderen Bundesländer dagegen nicht. Insoweit besteht keinerlei Vergleichbarkeit zwischen Bayern und Baden-Württemberg, so dass sich die Frage etwaiger Rückerstattungsansprüche bei verhängten Bußgeldern nicht stellt.
Rückzahlungen können nur in jenen Fällen erfolgen, in denen das Bußgeld aus genau diesem Grund verhängt wurde.