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Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet an der gesetzlichen Umsetzung (sogenannter Rechtskreiswechsel).
Als Teil der SPD-Fraktion stehe ich selbstverständlich hinter der Kandidatur von Frau Brosius- Gersdorf.
Sie war eine hervorragende Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht.
Die Schulpflicht im Sekundarbereich II soll sicherstellen, dass Jugendliche nach ihrem Abschluss nicht ohne Anschluss bleiben und auf dem Weg in Ausbildung oder Beruf verlässlich begleitet werden. Praxisphasen sind ausdrücklich möglich, müssen jedoch pädagogisch eingebettet und rechtlich abgesichert sein.
Das Bundesverfassungsgericht muss jederzeit in vollem Umfang arbeitsfähig bleiben. Deshalb werden wir in den kommenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages zügig die noch ausstehende Wahl der drei Verfassungsrichterinnen und -richter vornehmen.
Eine Politik der „gefühlten Wahrheiten“ und gezielte Desinformation durch die Verwendung von „alternativen Fakten“ zerstören nicht nur das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen, sondern auch ganz konkret das Leben und Wirken engagierter Persönlichkeiten wie Frau Brosius-Gersdorf. Unabhängig davon, wie man inhaltlich zu ihr steht, dürfen übertriebene, aus dem Kontext gerissene und erdachte Fakten nicht die Diskursrichtung bestimmen.