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Helge Lindh
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Frage von Karl M. •

Welche Strafe/Sanktion bekommt ein Supermarkt wenn er Machtmißbrauch am Kunden betreibt durch unberechtigte Taschenkontrolle und wo kann man den Markt anzeigen?

Man kann ja kaum noch einkaufen gehen ohne Machtmißbrauch hinnehmen zu müssen. Zudem werden weiterhin die Pfandflaschen nicht legal gesetzlich (auch an den Kassen notfalls) angenommen nein man muss zu einem Pfandautomaten wegen einer Sorte Flaschen, durch den ganzen Laden latschen wegen einer andere Sorte um zum anderen Pfandautomaten zu kommen wohin einen die Kassierer "diktieren" (Kunden müssen parieren sagten die an dem Infostand im Rewe Center Buntekuh) und dann darf man noch mit 2 einzelnen Pfandbons (wenn die Pfandautomaten funktionieren) zur Kassenschlange latschen oder man muss seine ganzen Pfandflaschen regelmäßig wieder mit nach Hause nehmen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

dass Sie vermehrt negative Erfahrungen im Supermarkt gemacht haben und sich Machtmissbrauch durch das Personal ausgesetzt fühlen, tut mir leid. Umso wichtiger ist es, über die eigenen Rechte informiert zu sein.

Taschenkontrollen sollten eigentlich nur im tatsächlichen Verdachtsfall durchgeführt werden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: "Kund:innen müssen nur dann ihre Taschen öffnen, wenn sie auf frischer Tat ertappt wurden". Darauf dürfen und sollten Sie, wenn Sie das Gefühl haben einer Situation von Willkür und Machtmissbrauch ausgesetzt zu sein, hinweisen. Grundsätzlich haben die Supermärkte ein Hausrecht. Dass es vermehrt zu (ungerechtfertigten) Taschenkontrollen kommt, ist mir grundsätzlich nicht bekannt.

Die Informationen der Verbraucherzentrale finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/taschenkontrollen-im-supermarkt-das-muessen-sie-akzeptieren-das-nicht-10406

Ich hoffe, die Hinweise zu den rechtlichen Hintergründen geben etwas Klarheit. Vielen Dank für Ihr Schreiben!

Mit freundlichen Grüßen

Helge Lindh, MdB

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