Antwort 04.08.2025 von Helge Lindh SPD
Taschenkontrollen sollten eigentlich nur im tatsächlichen Verdachtsfall durchgeführt werden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:
Taschenkontrollen sollten eigentlich nur im tatsächlichen Verdachtsfall durchgeführt werden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:
Das geht auf die damalige Einstufung der Unweltverträglichkeit zurück
Wir unterstützen den Aufbau eines einheitlichen Mehrweg- und Rücknahmesystems ausdrücklich
Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, leider fehlen uns hierfür die nötigen Informationen.