Antwort 13.11.2024 von Hakan Demir SPD
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Bei "Inklusion" für eine differenzierte Haltung, nicht prinzipiell dagegen. Wir sehen allerdings eine „Schule für alle" kritisch. Wahlfreiheit ist wichtig!
In dieser Periode wurde ein neues Verfahren begonnen, die entsprechenden Entwürfe stehen auf der Homepage des BMI.
Gesetze gelten für alle. Wenn Sie Autofahren und ihr THC-Wert pro Milliliter Blutserum unter dem Grenzwert 3,5 Nanogramm liegt, haben Sie nichts zu befürchten.
ich gehöre nicht zu den Unterzeichnern der Initiative. Ich will, dass eine gestartete Initiative am Ende eine Mehrheit findet. Das sehe ich bisher nicht.