Antwort 25.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Eine variable Vergütung der Vorstände war fester Bestandteil der Vereinbarung aus Zeiten der Großen Koalition.
Eine variable Vergütung der Vorstände war fester Bestandteil der Vereinbarung aus Zeiten der Großen Koalition.
Die Entscheidung, wer in den Bundestag einzieht, obliegt nämlich einzig und allein den Wählerinnen und Wählern. Diese dürfen in einer Demokratie frei entscheiden, wer sie repräsentieren darf. Nicht die Qualifikation entscheidet, wer im Bundestag ein Mandat ausüben darf, sondern die Wählerschaft.
Ich habe gegen das Gesetz gestimmt.
Beim Gesellschaftsjahr soll es nach unserer Vorstellung eine Vielzahl an Möglichkeiten geben, sich nach der Schulzeit für unsere Gesellschaft einzusetzen.