Antwort 15.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Auf welchem Wege Herr Müller das Wissen vom Aufenthaltsort eines Antifa-Mitglieds erlangt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auf welchem Wege Herr Müller das Wissen vom Aufenthaltsort eines Antifa-Mitglieds erlangt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei der Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, die eine Ausnahme zur Fünf-Prozent-Hürde war.
Wie Sie der namentlichen Abstimmung vom 18.01.2024 richtig entnommen haben, habe ich der Beschlussempfehlung zugestimmt und den Antrag der AfD-Fraktion somit abgelehnt.