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Über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden die antragsberechtigten Verfassungsorgane. Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden können dafür eine wichtige Grundlage sein, ersetzen aber nicht die politische und rechtliche Abwägung.
Tatsächlich gibt es für Bundestagsabgeordnete ein eigenes Versorgungssystem. Es besteht nach mindestens einem Jahr im Bundestag ein Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll insbesondere die Versorgungslücke ausgleichen, die entstehen kann, wenn man während des Mandats seine bisherige berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufgibt.
Genau dafür ist ein Parlament da: Abgeordnete entscheiden über Gesetze für das gesamte Gemeinwesen – und nicht nur über diejenigen Regelungen, denen sie persönlich unterliegen.