Elternunterhalt: Gilt die angekündigte Änderung der 100.000-Euro-Einkommensgrenze weiterhin als Vorhaben der Bundesregierung?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Sie haben sich bereits gegen eine Rücknahme der seit 2020 geltenden 100.000-Euro-Einkommensgrenze beim Elternunterhalt ausgesprochen.
Gleichzeitig ist weiterhin vorgesehen, die Frage der Angehörigenheranziehung in einem separaten Gesetzgebungsverfahren zu prüfen.
Daher möchte ich Sie konkret fragen: Wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, die 100.000-Euro-Grenze in ihrer jetzigen Form beizubehalten, oder hält sie eine Absenkung bzw. Abschaffung weiterhin für möglich?
Gerade angesichts der steigenden Kosten der Pflege und der finanziellen Belastung der Kommunen wäre eine klare Positionierung wichtig. Für betroffene Familien bedeutet die derzeitige politische Diskussion erhebliche Unsicherheit bei der langfristigen finanziellen Planung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

