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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Harald M. •

Warum zahlen Beamte und Abgeordnete keine Rentenbeiträge?

Sehr geehrte Frau Schwarzeühr-Sutter,Sie als Abgeordnete zahlen keine Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, stimmen aber über eine Rentenreform ab. Die Kosten und Folgen davon müssen Sie selbst nicht tragen. Halten Sie das für demokratisch?Mit freundlichen GrüssenH. M.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

ja, ich halte es für demokratisch, dass die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die gesetzliche Rentenversicherung entscheiden. Genau dafür ist ein Parlament da: Abgeordnete entscheiden über Gesetze für das gesamte Gemeinwesen – und nicht nur über diejenigen Regelungen, denen sie persönlich unterliegen.

Richtig ist: Für die Zeit ihrer Abgeordnetentätigkeit zahlen Bundestagsabgeordnete aus ihrer Abgeordnetenentschädigung keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie unterliegen einem eigenständigen System der Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz.

Ihre Schlussfolgerung, Abgeordnete müssten deshalb die Folgen von Rentenentscheidungen selbst nicht tragen, greift mir allerdings zu kurz. Die wenigsten Abgeordneten sind ihr gesamtes Erwerbsleben Abgeordnete. Viele waren vorher und sind nach ihrem Mandat Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und haben – wie Millionen andere Menschen – Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und daraus eigene Rentenansprüche erworben. Auch Abgeordnete haben Berufsbiografien vor und nach einem Mandat.

Hinzu kommt: Der Deutsche Bundestag hat in den vergangenen Jahren keineswegs nur über Belastungen entschieden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben beispielsweise die Grundrente durchgesetzt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren ermöglicht und erhebliche Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten erreicht.

Bei solchen Verbesserungen wird weit seltener die Frage gestellt, ob Abgeordnete darüber entscheiden dürfen.

Die Systematik bei Beamtinnen und Beamten. Sie sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern erhalten eine beamtenrechtliche Versorgung. Auch darüber kann und sollte man politisch diskutieren.


Deshalb halte ich die grundsätzliche Frage, ob wir die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf eine breitere Basis stellen sollten, durchaus für berechtigt. Die SPD setzt sich seit Langem für die Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigenversicherung ein, in die perspektivisch auch bislang nicht obligatorisch Versicherte einbezogen werden.

Man sollte dabei aber ehrlich bleiben: Allein dadurch lösen wir die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rente nicht. Wer zusätzliche Beitragszahler einbezieht, begründet grundsätzlich auch zusätzliche spätere Leistungsansprüche. Entscheidend für eine starke gesetzliche Rente sind deshalb vor allem gute und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, ordentliche Löhne, eine hohe Erwerbsbeteiligung und eine dauerhaft tragfähige Finanzierung.

Wer Abgeordnete wählt, wählt sie nicht für die Themen, von denen sie selbst betroffen sind. Man erwartet von ihnen zu Recht, dass sie Verantwortung für das Ganze übernehmen.

Über die Ausgestaltung unseres Rentensystems kann und soll man unterschiedlicher Meinung sein. Aber meine Aufgabe als Abgeordnete ist es, Entscheidungen für das Gemeinwohl zu treffen – nicht für den eigenen Geldbeutel. Daran messe ich auch mein eigenes Handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

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