Warum zahlen Abgeordnete nicht in die Rentenversicherung ein?
Sehr geehrter Herr Schreiner,
Sie als Abgeordneter zahlen keine Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung , stimmen aber über eine Rentenreform ab. Die Folgen der Reform müssen sie selbst nicht tragen .
Halten Sie das für demokratisch ?
Mit freundlichen Grüssen
Harald M.
Kirchzarten
Vielen Dank für die Frage. Ich kann gut nachvollziehen, dass man sich fragt, warum Abgeordnete nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Tatsächlich gibt es für Bundestagsabgeordnete ein eigenes Versorgungssystem. Während des Mandats werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Dafür besteht nach mindestens einem Jahr im Bundestag ein Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll insbesondere die Versorgungslücke ausgleichen, die entstehen kann, wenn man während des Mandats seine bisherige berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufgibt. Auch das Regelalter wird – wie bei der gesetzlichen Rente – schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Natürlich kann und sollte man darüber diskutieren, ob dieses System noch zeitgemäß ist und ob Abgeordnete stärker in die gesetzlichen Sicherungssysteme einbezogen werden sollten. Wichtig ist mir dabei eine sachliche und faire Debatte.
Am Ende sollte es vor allem darum gehen, unsere Renten- und Sozialsysteme langfristig stabil, gerecht und generationengerecht aufzustellen.

