Frage von Klaus F. • 05.09.2023

Antwort von Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 07.09.2023
Ich verstehe, dass Sie sich über diese Regelung bei Altverträgen ärgern
Ich verstehe, dass Sie sich über diese Regelung bei Altverträgen ärgern
Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören.
Über die Erhebung von Gebühren entscheiden die Kommunen, hier gilt das Kommunalabgabengesetz (KAG).
die Änderungen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde von den damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP Fraktion beschlossen.
Sie finden auf meiner Homepage sämtliche Einnahmen, die ich als Abgeordneter des Bayerischen Landtags monatlich erhalte - aufgeschlüsselt nach Diät, Zuschuss zur Krankenversicherung und Kostenpauschale.