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Der Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss ordnungsgemäß geprüft. Das Verfahren läuft gerade und es gibt bisher keinen Grund zur Beanstandung.
Insofern ist die entscheidende Instanz im momentanen Prozessverlauf der Wahlprüfungsausschuss
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss befasst sich derzeit prioritär mit diesem Thema.
Der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages prüft gründlich und mit der nötigen Sorgfalt den Sachverhalt und wird dann zu einer Entscheidung kommen.
Eine Unterstützung oder Ablehnung einzelner Forderungen während der laufenden Prüfung des Ausschusses lehne ich ab. Den zuständigen Berichterstattern im Ausschuss vorwegzugreifen – so wie sie es Verlangen – finde ich daher nicht akzeptabel, denn es würde die Integrität dieses demokratischen Gremiums unterminieren.