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Konstantin von Notz
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Frage von Sascha L. •

Sie halten die BSI-Pflicht zur Weitergabe von Sicherheitslücken an den BND für verfassungswidrig, welche konkrete Korrektur fordern Sie?

Sehr geehrter Herr von Notz,

Sie bezeichneten die im Referentenentwurf zur Geheimdienstreform

vorgesehene Pflicht des BSI, Sicherheitslücken an den BND zu melden, als fahrlässig und

nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar. Welche konkrete

Korrektur würden Sie im weiteren parlamentarischen Verfahren einfordern: eine

ersatzlose Streichung der Regelung, eine engere Zweckbindung, oder eine unabhängige

Prüfinstanz vor jeder Weitergabe? Und: Wurde das Parlamentarische Kontrollgremium vor

Veröffentlichung des Entwurfs eingebunden?

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