Sie halten die BSI-Pflicht zur Weitergabe von Sicherheitslücken an den BND für verfassungswidrig, welche konkrete Korrektur fordern Sie?
Sehr geehrter Herr von Notz,
Sie bezeichneten die im Referentenentwurf zur Geheimdienstreform
vorgesehene Pflicht des BSI, Sicherheitslücken an den BND zu melden, als fahrlässig und
nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar. Welche konkrete
Korrektur würden Sie im weiteren parlamentarischen Verfahren einfordern: eine
ersatzlose Streichung der Regelung, eine engere Zweckbindung, oder eine unabhängige
Prüfinstanz vor jeder Weitergabe? Und: Wurde das Parlamentarische Kontrollgremium vor
Veröffentlichung des Entwurfs eingebunden?

Antwort ausstehend von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
