Werden Sie der Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen, obwohl sie Transparenz und demokratische Kontrolle schwächt?
Sehr geehrter Herr Erndl,
nach § 1 IFG hat derzeit „jeder“ Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli sieht dagegen vor, den Anspruch auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ zu beschränken, die die Information auf keinem anderen Weg erhalten können. Dadurch könnten u. a. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verlage ihren eigenen Auskunftsanspruch verlieren. Zusätzlich werden höhere Gebühren und weitere Ausnahmen geprüft.
Wie ist diese erhebliche Einschränkung staatlicher Transparenz mit demokratischer Kontrolle vereinbar? Wer soll künftig entscheiden, welches Interesse „berechtigt“ ist? Wie verhindern Sie, dass Behörden kritische Anfragen ablehnen, hohe Gebühren abschreckend wirken und staatlicher Machtmissbrauch schwerer aufgedeckt wird?
Werden Sie einer Reform zustimmen, die diese Beschränkungen enthält?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um Transparenz für die Bürger zu gewährleisten?

