
Wir als Bundesregierung haben die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse beschlossen.
Wir als Bundesregierung haben die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse beschlossen.
Wir haben zur Sicherung der Stromversorgung kurzfristig einige Kohlekraftwerke wieder ans Netz geholt und auch Vorgaben zur Lagerhaltung für Kohle gemacht.
leider haben wir noch keine neuen Informationen vom Bund wann und wo der Zuschuss beantragt werden kann. Wir rechnen im Frühjahr mit weiteren Informationen hierzu.
für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben. Darunter fallen unter anderem Pellets, Öl oder Flüssiggas. Der Bund stellt dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und die Auszahlung sollen über die Bundesländer organisiert werden.