Auf welcher belastbaren Abwägung beruhte Ihre Zustimmung zur Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen, die nur 0,05 % der GKV-Ausgaben spart, aber erhebliche Folgekosten riskieren kann?
Die Reform soll 2027 im Bereich Psychotherapie rund 185 Mio. € einsparen – etwa 0,05 % der GKV-Ausgaben. Dem stehen 147 Mio. psychisch bedingte AU-Tage, 22,5 Mrd. € Produktionsausfall und 38 Mrd. € entgangene Bruttowertschöpfung gegenüber (BAuA, 2024). Schon ein Anstieg der Fehlzeiten um weniger als 1 % könnte die Einsparung rechnerisch aufzehren. Die Finanzkommission Gesundheit stufte Budgetierung und Wegfall des Kurzzeittherapie-Zuschlags selbst als Maßnahmen mit potenziell negativen Folgen für Zugang, Qualität und Verteilungsgerechtigkeit ein. Psychotherapie ist zeitgebunden und kaum rationalisierbar. Ich bitte daher um eine persönliche, konkrete Antwort: Welche Folgenabschätzung lag Ihrer Zustimmung zugrunde? Wie wurden zusätzliche Krankheits-, Klinik- und Erwerbsminderungskosten berücksichtigt? Und welche verbindlichen Schutzmechanismen greifen, wenn Wartezeiten steigen oder Behandlungskapazitäten sinken?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. Juli 2026, auf welche ich Ihnen gerne antworte.
Ich kann die Sorgen hinsichtlich der verabschiedeten GKV-Reform, insbesondere im Bereich der Psychotherapie, verstehen. Mir und auch der gesamten SPD-Bundestagsfraktion ist diese Entscheidung nicht leichtgefallen. Dennoch möchte ich betonen, dass wir in vielen Bereichen im parlamentarischen Verfahren eine ganze Reihe an Verbesserungen durchsetzen konnten – auch im Bereich der Psychotherapie.
Laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, können auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.
Ergänzend sind wir auch bereits mit unserem Koalitionspartner im Rahmen eines Entschließungsantrages zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz übereingekommen, ergänzende Verbesserungen für die Versorgung noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen. Dies war notwendig geworden, da der Abschluss des Gesetzes durch die Opposition verfassungsrechtlich angezweifelt wurde. Die geplanten zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung durch den Entschließungsantrag belaufen sich auf über 100 Millionen Euro. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.
Außerdem ist uns der Schutz vulnerabler Patientengruppen außerordentlich wichtig. Deshalb setzen wir uns auch für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, damit Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden können. Auch für Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf soll die Versorgung ausdrücklich abgesichert werden. Darüber hinaus planen wir bis Ende des Jahres die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden von der gemeinsamen Selbstverwaltung definieren zu lassen. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten.
Zudem haben wir auch den Zugang zur Psychotherapie verbessert. Bereits mit dem verabschiedeten Gesetz wurde die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft, um unnötige Hürden abzubauen.
Die SPD-Bundestagsfraktion teilt die Auffassung, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich richtig ist. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, Chronifizierungen zu vermeiden, Leid zu verringern und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern.
Aus diesem Grund werden wir die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen aufmerksam begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen. Die verabschiedete GKV-Reform ist lediglich ein Sparpaket, um die GKV-Beiträge zu stabilisieren und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert

