Auf welcher belastbaren Abwägung beruhte Ihre Zustimmung zur Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen, die nur 0,05 % der GKV-Ausgaben spart, aber erhebliche Folgekosten riskieren kann?
Die Reform soll 2027 im Bereich Psychotherapie rund 185 Mio. € einsparen – etwa 0,05 % der GKV-Ausgaben. Dem stehen 147 Mio. psychisch bedingte AU-Tage, 22,5 Mrd. € Produktionsausfall und 38 Mrd. € entgangene Bruttowertschöpfung gegenüber (BAuA, 2024). Schon ein Anstieg der Fehlzeiten um weniger als 1 % könnte die Einsparung rechnerisch aufzehren. Die Finanzkommission Gesundheit stufte Budgetierung und Wegfall des Kurzzeittherapie-Zuschlags selbst als Maßnahmen mit potenziell negativen Folgen für Zugang, Qualität und Verteilungsgerechtigkeit ein. Psychotherapie ist zeitgebunden und kaum rationalisierbar. Ich bitte daher um eine persönliche, konkrete Antwort: Welche Folgenabschätzung lag Ihrer Zustimmung zugrunde? Wie wurden zusätzliche Krankheits-, Klinik- und Erwerbsminderungskosten berücksichtigt? Und welche verbindlichen Schutzmechanismen greifen, wenn Wartezeiten steigen oder Behandlungskapazitäten sinken?

