Wie stehen Sie zu den geplanten Kürzungen bzw. dem Wegfall des Unterhaltsvorschusses ab 16 Jahren? Werden Sie sich für den Erhalt der Leistung einsetzen?
Sehr geehrte Frau Babendererde, ich bin alleinerziehende Mutter und arbeite Vollzeit. Mehr als Vollzeit kann ich nicht arbeiten. Der Vater meiner Tochter kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach, deshalb erhalte ich Unterhaltsvorschuss. Sollte die geplante Änderung umgesetzt werden, fehlen uns ab April rund 400 € im Monat. Das ist für uns keine Kleinigkeit, sondern ein erheblicher Einschnitt. Ich übernehme Verantwortung, gehe arbeiten und versuche meiner Tochter alles zu ermöglichen. Es fühlt sich ungerecht an, wenn gerade Familien belastet werden, die ihren Beitrag leisten, während unterhaltspflichtige Eltern ihrer Verantwortung oft nicht nachkommen. Mich interessiert deshalb, wie Sie zu den geplanten Kürzungen stehen und ob Sie sich für den Erhalt des Unterhaltsvorschusses einsetzen werden.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank, dass Sie so offen über Ihre Situation schreiben. Sie arbeiten Vollzeit und tragen alleinige Verantwortung, davor habe ich großen Respekt.
Sie schildern Ihre Sorgen bezüglich eines Wegfallens des Unterhaltsvorschusses ab 16 Jahren. Aktuell liegt jedoch noch kein Gesetzesentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses vor. Bundesfamilienministerin Karin Prien arbeitet derzeit an einem Entwurf, die konkrete Ausgestaltung ist noch offen.
Grundsätzlich sieht der Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, dass säumige Unterhaltsschuldner mehr und härtere Konsequenzen tragen müssen. Darüber hinaus haben wir uns darauf verständigt, die Auskunftspflicht für Unterhaltsschuldner im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu verschärfen. Der Reformentwurf dient also vor allem der Allgemeinheit, da mehr Unterhaltsschuldner automatisch ein Einspringen des Staates für die entstehenden Kosten bedeuten. Wir wollen erreichen, dass Unterhaltsschuldner ihrer Pflicht nachkommen. Dies darf keineswegs auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Ich werde mich für eine ausgewogene Lösung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Cornell Babendererde

