
Die Strompreisbremse ist so gestaltet, dass der Großteil, aber nicht der komplette bisherige Verbrauch von privaten Haushalten bei höchstens 40ct/kWh gedeckelt ist.
Die Strompreisbremse ist so gestaltet, dass der Großteil, aber nicht der komplette bisherige Verbrauch von privaten Haushalten bei höchstens 40ct/kWh gedeckelt ist.
Für den Fall, dass Energieunternehmen ihre Preise unrechtmäßig erhöhen, der Preisanstieg also nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse steht oder anderweitig begründbar ist, wird nun der Versorger in die Pflicht genommen. Er muss dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preiserhöhung belegen.
Das Rückwirkungsverbot ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates und kann nur in bestimmten Fällen aufgeweicht werden.
Dafür hat die Bundesregierung einen sogenannten Härtefallfonds eingerichtet. Dieser richtet sich an alle Menschen, die nicht ausreichend von der Gas- und Strompreisbremse profitieren und deswegen mit den Energiepreisen überfordert sind.