Richtig ist: Wird ein Privatversicherter sozial hilfebedürftig, sind private Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Wer Bürgergeld bezieht und privat versichert ist, ist in der Regel in diesem Basistarif versichert. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden auf sämtliche Versicherte in der privaten Krankenversicherung umgelegt.
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Antwort 03.11.2025 von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Leon Eckert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Christian Moser CSU
Antwort 14.10.2025 von Leon Eckert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich habe Vertrauen in die Wahlhelfer*innen und den Rechtsstaat. Beides verdient Respekt und keinen Generalverdacht.
Antwort 12.11.2025 von Nancy Faeser SPD
Der Wahlprüfungsausschuss arbeitet unabhängig und strikt nach rechtsstaatlichen Vorgaben. Eine politische Einflussnahme durch einzelne Abgeordnete ist ausgeschlossen. Denn nur so ist gewährleistet, dass jede Beschwerde unparteiisch, transparent und allein auf Grundlage der Fakten geprüft wird.
Antwort 17.10.2025 von Denise Loop BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir als Grüne Fraktion arbeiten aktiv daran mit, dass soclhe Verfahren zügig, trotzdem aber gründlich geprüft und bearbeitet werden. Ich denke, das ist auch im Interesse unserer Bürger*innen.