Wann kommt endlich eine gerechte Reform der Erbschaftssteuer im Sinne eines „gerechten Gesamtpaketes“
Sehr geehrter Herr Stegner,
superreiche Erben zahlen in Deutschland kaum Steuern. Für Erben sind diese Vermögensübergänge leistungsloses Einkommen. Ihr Parteikollege Lars Klingbeil wollte ein „gerechtes Gesamtpaket“ aus Bürgergeldreform und Erbschaftssteuerreform auf den Weg bringen. Jetzt gibt es einen sozialen Kahlschlag beim Bürgergeld, ganz wie von Herrn Merz gefordert, aber keine Reform der Erbschaftssteuer! Ein „gerechtes Gesamtpaket“ sieht für mich anders aus! Wann werden vermögende Unternehmenserben endlich zur Kasse gebeten, wann kommt da eine Gesetzesvorlage?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen einen berechtigten Punkt an. Große Erbschaften werden in Deutschland oft zu gering besteuert, während viele Menschen mit steigenden Kosten im Alltag zu kämpfen haben. Diese Ungleichheit kritisieren wir als SPD seit langem – denn wer sehr viel erbt, soll einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten.
Die SPD setzt sich deshalb seit vielen Jahren für eine gerechtere Erbschaft- und Vermögensbesteuerung ein. Dabei geht es uns um einen klaren Ausgleich: Sehr große Erbschaften sollen stärker herangezogen werden, während kleine und mittlere Familienbetriebe geschützt bleiben, weil sie Arbeitsplätze sichern und Verantwortung vor Ort tragen. Die zentrale Hürde liegt allerdings nicht im Bundestag, sondern im Bundesrat. Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer. Für jede Reform braucht es nicht nur eine Mehrheit im Bundestag, sondern auch die Zustimmung der Landesregierungen. Und genau dort blockieren unionsgeführte Länder seit Jahren Vorschläge, die hohe Erbschaften stärker besteuern und Schlupflöcher schließen würden. Daran scheitert die Reform – nicht am politischen Willen der SPD.
Wir wollen diese Reform weiterhin in dieser Legislaturperiode voranbringen. Einen festen Termin kann ich Ihnen aber nicht nennen. Zum einen steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung von Betriebsvermögen aus. Zum anderen müssen die Mehrheiten im Bundesrat gesichert werden – und genau das ist derzeit die entscheidende Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner

