Was ist aus der Idee geworden, neu ankommenden Ukrainischen Flüchtlingen nur noch Leistungen nach dem Asylgesetz zu zahlen ist???
Sehr geehrte Frau Bas,
Heute 9.10.25 im TV neues Bürgergeld vorgestellt. Name geändert und strengere Regeln. Aber nichts von geflüchteten Ukrainern.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Die Bundesregierung hat bereits am 19. November 2025 den Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes beschlossen. Dieses wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.
Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sog. "EU-Massenzustromrichtlinie", die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas


