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Bärbel Bas
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Frage von Elke K. •

Warum will das Ausländeramt Azubis abschieben? Brauchen wir keine Facharbeiter?

Sehr geehrte Frau Bas,

ich arbeite in einer JVA. Viele unserer Inhaftierten lernen die deutsche Sprache und fangen eine Ausbildung zum Facharbeiter an. Dann meldet sich das Ausländeramt und will abschieben. Dies sorgt bei den Betroffenen für große Unruhe, teilweise sogar erhebliche Angst, sie können sich kaum noch auf ihre Ausbildungen konzentrieren.

Warum will Deutschland Azubis abschieben?

Ich dachte, es fehlen 300.000 Facharbeiter jährlich?

Warum können wir diese Menschen nicht in Ruhe lernen lassen? Und ihnen eine Perspektive bieten?

Duldung bis 4 Wochen nach Ausbildungsende, bei bestandener Prüfung und Arbeitsvertrag erneute Duldung und Führungsaufsicht / 5 Jahre Bewährung, danach Bleiberecht.

Das könnte doch zum Bekämpfen des Facharbeitermangels beitragen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung. Diese schützt während einer anerkannten Berufsausbildung vor einer Abschiebung und kann – bei erfolgreichem Abschluss und anschließender Beschäftigung – in einen gesicherten Aufenthalt übergehen.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Zwar gibt es gewisse Bagatellgrenzen, diese dürften aber bei Freiheitsstrafen überschritten sein. Hier müssen die Ausländerbehörden die gesetzlichen Vorgaben prüfen und einhalten.

Ziel dieser Regelungen ist es, den Rechtsstaat zu wahren und gleichzeitig Menschen, die sich in Ausbildung und Arbeit integrieren, eine faire Chance zu geben. Ich halte es für richtig, human und praxisnah zu entscheiden, wo Spielräume bestehen. Wer allerdings Straftaten begeht, kann nicht von aufenthaltsrechtlichen Begünstigungen profitieren, die Vertrauen, Integrationswillen und Rechtstreue voraussetzen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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