Warum ist keine Übergangsregelung im Gesetzentwurf für die geplante Abschaffung der "Turbo-Einbürgerung" erwähnt?
ich wende mich mit einer dringlichen Frage an Sie. Im aktuellen Gesetzentwurf zur Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung ist keine Übergangsregelung vorgesehen.
Ich habe vor drei Monaten einen Antrag gestellt. Wie wird mein konkreter Fall unter der neuen Rechtslage behandelt, und welche Schritte sind erforderlich, damit mein Antrag nicht unnötig gefährdet wird?
Gibt es konkrete Pläne, eine Übergangsregelung oder eine besondere Berücksichtigung von bereits gestellten Anträgen zu schaffen? Falls ja, in welchem Zeitrahmen?
Mit freundlichen Grüßen