Antwort 28.09.2023 von Michael Kretschmer CDU
Sehr geehrter Herr B.,
Sehr geehrter Herr B.,
Die Grundrechte werden und bleiben von Frau Faeser geschützt.
leider sind wir nicht bei Wünsch-Dir-Was sondern in der Realität
Ich empfehle Ihnen, diese Fachfrage an das BMVg oder die Herstellerfirmen zu stellen.
Ich spreche mich dafür aus, an dem bewährten Modell von Förderkindergärten und Förderschulen festzuhalten.