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Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an. In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
Beim hier einschlägigen Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, d. h. es ist mit weiteren Gesetzen in einen Entwurf gegossen. Für Ihre Frage interessant ist das Gesetz unter Artikel 1 und hier die soeben beschriebenen ersten sechs Paragraphen. Alles außerdem im vollen Umfang zu entnehmen dem kompletten Dokument, Gesetzentwurf mit der Drucksache des Hessischen Landtags DS 21/519.
Rund 8.500 Menschen in unserem Land benötigen aktuell ein Spenderorgan. Dem gegenüber steht die europaweit niedrigste Organspende-Quote in Deutschland. Der einzige realistische Weg, diese Zahlen zu verbessern und damit Menschenleben zu retten, ist durch die Einführung einer Widerspruchsregelung.
Für Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtungen organisiert sind, steht seit 1. Januar 2023 der digitale Hauptantrag für das Bürgergeld unter www.jobcenter.digital zur Verfügung
Ich persönlich befürworte nach wie vor die doppelte Widerspruchslösung