Frage von Birgit K. • 05.02.2023
Antwort ausstehend von Katja Sirotkin dieBasis
Wir haben zu diesem Thema einfach andere Ansichten.
Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".
Wir müssen den Wohnungsbestand konsequent schützen. Spekulativen Leerstand und den Abriss von intaktem Wohnraum können wir uns nicht mehr leisten. Durch ein verschärftes Zweckentfremdungsverbotsgesetz, Vorgaben in der Bauordnung sowie mit einem Miet- und Wohnungskataster müssen wir diese Missstände abstellen.
Die Kontrolle der Geschäftsleitung obliegt dem Verwaltungsrat des rbb - gegen den ehemaligen Vorsitzenden wird mittlerweile ebenfalls ermittelt.