
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem nicht auf den ersten Blick zu durchschauenden Sachverhalt. Es ist folgendermaßen: Der Kindergeldanspruch besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem nicht auf den ersten Blick zu durchschauenden Sachverhalt. Es ist folgendermaßen: Der Kindergeldanspruch besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet. (...)
(...) Das bedeutet also vereinfacht: Wer am 1. eines Monats Geburtstag hat, vollendet sein Lebensjahr (und darauf kommt es bei der Kindergeldzahlung an) am 28., 29., 30. oder 31. (...)
Sehr geehrte Frau Schmitz,
ich nehme Bezug auf Ihre Fragen vom 14. Oktober 2013.
Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären.
(...) Ich halte die persönliche Glaubwürdigkeit von Oskar Lafontaine und Klaus Ernst für sehr hoch. Beide sind aus Protest gegen die Agenda 2010 und die Hartz-IV Gesetze aus der SPD ausgetreten. Sie stehen beide für eine radikale Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von oben nach unten. (...)