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Frage von Jochen T. •

Warum wird der gerichtsfeste Nachweiß für THC im Blutplasma/Serum erbracht, aufgrund der Plasma-proteinbindung der Zielsubstanz ist das doch im Grunde ungeeignet, methodisch fehlerhaft u. ungenau?

https://www.ergo-med.de/03_cannabis/toxikologische-analytik-von-cannabis-probenmatrices-analystentechniken-und-interpretation-der-ergebnisse/

Die deutsche Messmethode Plasma/Serum erscheint biotechnologisch sehr unsinnig, weswegen auch die meisten Länder global im Vollblut messen würden. Deutschland weicht in der EU damit als auch mit dem MPU System und den beinhaltenden Vortests ziemlich von der Norm ab.

https://www.bag.admin.ch/dam/en/sd-web/en5jHrgHjmoj/bericht_thc-grenzwerte_strassenverkehr.pdf

Den Betroffenen wird offenbar auch kein Analyseprotokoll der Labore mitgesendet, wenn die Führerscheinstelle Bedenken an der Fahreignung bekräftigen würden. Das dort nicht nachvollzogen werden kann auf was konkret sich Maßnahmen überhaupt stützen ist nicht optimal.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr T.,

ein gerichtsfester Nachweis, der rechtliche Relevanz hat, sollte idealerweise auf Methoden beruhen, die entweder den freien Anteil an THC direkt messen oder andere Parameter berücksichtigen, die die tatsächliche Wirkung und den Konsum reflektieren. Trotzdem ist der Bluttest nach wie vor eine der gängigsten Methoden, da er relativ einfach und breit verfügbar ist. Es gibt sicherlich auch hier Raum für Verbesserungen in der Methode und der Interpretation von THC-Nachweisen, besonders im Hinblick auf rechtliche Fragestellungen und die Unterscheidung zwischen akutem Konsum und residualem THC, sodass ich Ihren Hinweis gerne im Kopf behalten werde für etwaige Diskussionen in diesem Bereich.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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