Frage zur Umsetzung von Sachleistungen für Ausländer im SGB II
Sehr geehrte Frau von Storch,
die AfD fordert, SGB-II-Leistungen für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit künftig vorrangig als Sachleistungen zu gewähren. Dazu habe ich eine Verständnisfrage.
Seit dem Jahr 2000 erhalten viele Kinder ausländischer Eltern durch das Geburtsortprinzip automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. In zahlreichen Bedarfsgemeinschaften wären daher die Eltern nur für Sachleistungen berechtigt, während die minderjährigen Kinder weiterhin Geldleistungen erhalten müssten.
Wie soll in solchen gemischten Haushalten praktisch und rechtssicher verfahren werden? Welche einheitliche Lösung sieht die AfD hierfür vor?
Mit freundlichen Grüßen

