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Frage von Linda F. •

Frage zur Umsetzung von Sachleistungen für Ausländer im SGB II

Sehr geehrte Frau von Storch,

die AfD fordert, SGB-II-Leistungen für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit künftig vorrangig als Sachleistungen zu gewähren. Dazu habe ich eine Verständnisfrage.

Seit dem Jahr 2000 erhalten viele Kinder ausländischer Eltern durch das Geburtsortprinzip automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. In zahlreichen Bedarfsgemeinschaften wären daher die Eltern nur für Sachleistungen berechtigt, während die minderjährigen Kinder weiterhin Geldleistungen erhalten müssten.

Wie soll in solchen gemischten Haushalten praktisch und rechtssicher verfahren werden? Welche einheitliche Lösung sieht die AfD hierfür vor?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Frau F.

vielen Dank für Ihre Frage, das ist eine Detailproblem des Sozialrechts, das sicherlich von Experten genau nach rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten geprüft werden muss. Ich sehe aber darin kein grundsätzliches Problem, dass Eltern Sachleistungen und Kinder Geldleistungen erhalten, wenn sie eine unterschiedliche Staatsbürgerschaft haben. Unabhängig von der Staatsbürgerschaft muss bei der Lösung das Kindeswohl berücksichtigt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch

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