Wie stehen Sie zur Enteignung von Rentenpunkten bei Verstorbenen. Bei der Hinterbliebenenrente bzw. Rentensplitting werden nicht die vollständigen Rentenpunkte weitergegeben.
Ein Rentenpunkt gilt doch als Vermögen und sollte daher in den Nachlass übergehen. Aber durch die Kürzung erfolgt eine Enteignung die eigentlich nach dem Grundgesetz verboten ist. Bei einer "Wilden Ehe" behält der Staat sogar alles. Warum werden die Rentenpunkte nicht als Erbe behandelt?

Antwort ausstehend von Ulrich Siegmund AfD
